TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Veranstalter und Aktionspartner
Veranstalter der Aktion „FALKEN ADVENTURE CAMP NEW YORK STATE“ (nachfolgend „Aktion“) ist die
SOKRATIV GmbH, Rüsbergstraße 50a, 58456 Witten, Deutschland
(nachfolgend „Veranstalter“)
Die Aktion erfolgt im Auftrag sowie mit Unterstützung von Kooperationspartnern aus den Bereichen Tourismus, Mobilität und Reiseorganisation (nachfolgend „Aktionspartner“).
Diese sind:
Falken Tyre Europe GmbH,
Berliner Straße 74-76, 63065 Offenbach am Main, Germany
sowie
New York State Division of Tourism c/o Wiechmann Tourism Service GmbH,
Bornheimer Landwehr 33, 60385 Frankfurt am Main, Germany
und
Icelandair ehf, Flugvellir 1, 221 Hafnarfjörður/Island
2. Teilnahmezeitraum
Bewerbungen für die Teilnahme sind möglich bis zum 31.03.2026, 18:00 Uhr
Der Veranstalter behält sich vor, den Teilnahmezeitraum aus sachlichen Gründen
(z. B. technische Störungen oder organisatorische Änderungen) anzupassen.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die:
- das 23. Lebensjahr vollendet haben
- ihren Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben
- im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind
- gesundheitlich reisefähig sind
- die Einreisevoraussetzungen für die USA erfüllen
Mitarbeiter der beteiligten Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Pro Person ist nur eine Bewerbung zulässig.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme müssen folgende Daten angegeben werden:
- Vor- und Nachname
- Wohnadresse
- E-Mail-Adresse
- Mobilfunknummer
- Geburtsdatum
- Geschlecht (w/m/d)
- Bewerbungstext
- Öffentlicher Instagram-oder Facebook-Account zur Bewertung der Bewerbung
5. Auswahlverfahren
Unter allen vollständigen Bewerbungen wählt eine Jury des Veranstalters fünf Teilnehmer aus.
Die Juryentscheidung ist endgültig.
Die Auswahl erfolgt insbesondere anhand folgender Kriterien:
- Kreativität und Originalität
- Storytelling und Präsentation
- Passung zur Kampagne
- Motivation zur Teilnahme
- Kommunikationsfähigkeit
6. Gewinn und Leistungsumfang
Vergeben werden:
5 × 2 Plätze
für das FALKEN ADVENTURE CAMP NEW YORK STATE
Reisezeitraum: 28.05.2026 – 07.06.2026
Die Begleitperson nimmt ausschließlich als Begleitung teil und ist nicht Teil des Auswahlverfahrens.
Der Gewinn umfasst insbesondere:
- Hin- und Rückflug (Economy-Class)
- Unterkunft & Verpflegung (alkohlische Getränke ausgenommen) während der Reise
- Teilnahme am Erlebnisprogramm
- Nutzung von Fahrzeugen während Programmpunkten
- Organisierte Aktivitäten
Gesamtwert pro Gewinnerpaket: ca. 7.000 Euro.
Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung oder ein Tausch ist ausgeschlossen.
Programmänderungen bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter der Reise erhalten bleibt.
7. Abgrenzung zum Reiseveranstalter
Das FALKEN ADVENTURE CAMP NEW YORK STATE wird als Marketing- und Erlebnisveranstaltung organisiert.
Der Veranstalter erbringt selbst keine Beförderungs-, Beherbergungs- oder sonstigen Reiseleistungen im Sinne des Pauschalreiserechts. Diese Leistungen werden ausschließlich von unabhängigen Drittanbietern erbracht.
Ansprüche im Zusammenhang mit einzelnen Reiseleistungen sind ausschließlich gegenüber den
jeweiligen Leistungserbringern geltend zu machen.
8. Pflichten und Eigenverantwortung der Teilnehmer
Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.
Die Teilnehmer verpflichten sich:
- aktiv an Programmpunkten teilzunehmen
- Sicherheitsanweisungen einzuhalten
- lokale Gesetze und Vorschriften zu beachten
- respektvoll gegenüber anderen Teilnehmern und Partnern aufzutreten
Unzulässig sind insbesondere:
- strafbare oder diskriminierende Äußerungen
- bewusst rufschädigendes Verhalten
- Gefährdung der Sicherheit anderer Personen
Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Ausschluss erfolgen. Ein Anspruch auf Ersatzleistungen besteht in diesem Fall nicht.
9. Gesundheit, Reisedokumente und Versicherungen
Die Teilnehmer sind selbst verantwortlich für:
- gültige Reisedokumente
- Visa- bzw. ESTA-Anforderungen
- gesundheitliche Reisefähigkeit
Der Reiseteilnehmer ist eigenständig für die Einhaltung sämtlicher Einreisebestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika verantwortlich und hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente (z. B. gültige ESTA-Genehmigung, ggf. erforderliches Journalisten- oder B-1-Visum) rechtzeitig und ordnungsgemäß vorliegen.
Eine Einreise ausschließlich mit ESTA ohne ggf. erforderliches Zusatzvisum erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile, Verzögerungen oder Schäden, die aufgrund unzureichender, fehlerhafter oder fehlender Reisedokumente entstehen.
Wird einem Teilnehmer aufgrund fehlender oder unzureichender Einreise- oder Visadokumente die Einreise verweigert, trägt dieser sämtliche daraus entstehenden Kosten, insbesondere für Rückreise, Umbuchungen und weitere Aufwendungen.
Es werden keine Garantien für die tatsächliche Einreise in die Vereinigten Staaten übernommen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, eigenständig geeignete Versicherungen abzuschließen, insbesondere:
- Auslandskrankenversicherung
- Reisehaftpflichtversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung oder Kosten.
Bei Einreiseverweigerung oder Reiseunfähigkeit verfällt der Gewinn ersatzlos.
10. Risiko von Outdoor- und Fahraktivitäten
Den Teilnehmern ist bewusst, dass einzelne Programmpunkte mit erhöhten Risiken verbunden sein können.
Die Teilnahme an solchen Aktivitäten erfolgt freiwillig.
Der Veranstalter haftet nicht für typische Risiken solcher Aktivitäten, soweit gesetzlich zulässig.
11. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Veranstalter ist berechtigt, Programmpunkte bei Vorliegen von Umständen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder aus sicherheitsrelevanten Gründen anzupassen oder entfallen zu lassen (z. B. Streik, Wetter, behördliche Vorgaben, Sicherheitslage in den USA).
12. Medien- und Contentnutzung
Während der Reise werden Bild-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass diese Inhalte für Marketing- und PR-Zwecke im Zusammenhang mit der Aktion genutzt werden dürfen.
Die Nutzung erfolgt:
- zeitlich unbegrenzt
- weltweit
- unentgeltlich
Die Nutzung beschränkt sich auf kampagnenbezogene Kommunikationsmaßnahmen.
Teilnehmer behalten ihre Urheberrechte an selbst erstellten Inhalten, räumen dem Veranstalter jedoch einfache Nutzungsrechte für Kampagnenzwecke ein.
Für Begleitpersonen wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt.
13. Social-Media-Mitwirkung
Die Teilnehmer erklären sich bereit, während der Reise angemessen über ihre Teilnahme in sozialen Medien zu berichten.
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt freiwillig und im Rahmen der jeweiligen Plattformrichtlinien.
14. Ausschluss von Teilnehmern
Ein Ausschluss ist möglich bei:
- falschen Angaben
- Manipulationsversuchen
- Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
- Gefährdung der Sicherheit
15. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Aktion verarbeitet.
Rechtsgrundlagen:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung Mediennutzung)
Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, hier einsehbar.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: Februar 2026
SOKRATIV GmbH - Agentur für Marketing
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Veranstalter und Aktionspartner
Veranstalter der Aktion „FALKEN ADVENTURE CAMP NEW YORK STATE“ (nachfolgend „Aktion“) ist die
SOKRATIV GmbH, Rüsbergstraße 50a, 58456 Witten, Deutschland
(nachfolgend „Veranstalter“).
Die Aktion erfolgt im Auftrag sowie mit Unterstützung von Kooperationspartnern aus den Bereichen Tourismus, Mobilität und Reiseorganisation (nachfolgend „Aktionspartner“).
Diese sind:
Falken Tyre Europe GmbH,
Berliner Straße 74-76, 63065 Offenbach am Main, Germany
sowie
New York State Division of Tourism c/o Wiechmann Tourism Service GmbH,
Bornheimer Landwehr 33, 60385 Frankfurt am Main, Germany
und
Icelandair ehf, Flugvellir 1, 221 Hafnarfjörður/Island
2. Teilnahmezeitraum
Bewerbungen für die Teilnahme sind möglich
bis zum 31.03.2026, 18:00 Uhr.
Der Veranstalter behält sich vor, den Teilnahmezeitraum aus sachlichen Gründen
(z. B. technische Störungen oder organisatorische Änderungen) anzupassen.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die:
- das 23. Lebensjahr vollendet haben
- ihren Wohnsitz in Deutschland oder in
- Österreich haben
- im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind
- gesundheitlich reisefähig sind
- die Einreisevoraussetzungen für die USA erfüllen
Mitarbeiter der beteiligten Unternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Pro Person ist nur eine Bewerbung zulässig.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme müssen folgende Daten
angegeben werden:
- Vor- und Nachname
- Wohnadresse
- E-Mail-Adresse
- Mobilfunknummer
- Geburtsdatum
- Geschlecht (w/m/d)
- Bewerbungstext
- Öffentlicher Instagram-oder Facebook-Account zur Bewertung der Bewerbung
5. Auswahlverfahren
Unter allen vollständigen Bewerbungen wählt eine Jury des Veranstalters fünf Teilnehmer aus.
Die Juryentscheidung ist endgültig.
Die Auswahl erfolgt insbesondere anhand folgender Kriterien:
- Kreativität und Originalität
- Storytelling und Präsentation
- Passung zur Kampagne
- Motivation zur Teilnahme
- Kommunikationsfähigkeit
6. Gewinn und Leistungsumfang
Vergeben werden:
5 × 2 Plätze für das
FALKEN ADVENTURE CAMP NEW YORK STATE
Reisezeitraum: 28.05.2026 – 07.06.2026
Die Begleitperson nimmt ausschließlich als Begleitung teil und ist nicht Teil des Auswahlverfahrens.
Der Gewinn umfasst insbesondere:
- Hin- und Rückflug (Economy-Class)
- Unterkunft & Verpflegung (alkohlische Getränke ausgenommen) während der Reise
- Teilnahme am Erlebnisprogramm
- Nutzung von Fahrzeugen während Programmpunkten
- Organisierte Aktivitäten
Gesamtwert pro Gewinnerpaket: ca. 7.000 Euro.
Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung oder ein Tausch ist ausgeschlossen.
Programmänderungen bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter der Reise erhalten bleibt.
7. Abgrenzung zum Reiseveranstalter
Das FALKEN ADVENTURE CAMP NEW YORK STATE wird als Marketing- und Erlebnisveranstaltung organisiert.
Der Veranstalter erbringt selbst keine Beförderungs-, Beherbergungs- oder sonstigen Reiseleistungen im Sinne des Pauschalreiserechts. Diese Leistungen werden ausschließlich von unabhängigen Drittanbietern erbracht.
Ansprüche im Zusammenhang mit einzelnen Reiseleistungen sind ausschließlich gegenüber den
jeweiligen Leistungserbringern geltend zu machen.
8. Pflichten und Eigenverantwortung
der Teilnehmer
Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.
Die Teilnehmer verpflichten sich:
- aktiv an Programmpunkten teilzunehmen
- Sicherheitsanweisungen einzuhalten
- lokale Gesetze und Vorschriften zu beachten
- respektvoll gegenüber anderen Teilnehmern und Partnern aufzutreten
Unzulässig sind insbesondere:
- strafbare oder diskriminierende Äußerungen
- bewusst rufschädigendes Verhalten
- Gefährdung der Sicherheit anderer Personen
Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Ausschluss erfolgen. Ein Anspruch auf Ersatzleistungen besteht in diesem Fall nicht.
9. Gesundheit, Reisedokumente und Versicherungen
Die Teilnehmer sind selbst verantwortlich für:
- gültige Reisedokumente
- Visa- bzw. ESTA-Anforderungen
- gesundheitliche Reisefähigkeit
Der Reiseteilnehmer ist eigenständig für die Einhaltung sämtlicher Einreisebestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika verantwortlich und hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente (z. B. gültige ESTA-Genehmigung, ggf. erforderliches Journalisten- oder B-1-Visum) rechtzeitig und ordnungsgemäß vorliegen.
Eine Einreise ausschließlich mit ESTA ohne ggf. erforderliches Zusatzvisum
erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile, Verzögerungen oder Schäden, die aufgrund unzureichender, fehlerhafter oder fehlender Reisedokumente entstehen.
Wird einem Teilnehmer aufgrund fehlender oder unzureichender Einreise- oder Visadokumente die Einreise verweigert, trägt dieser sämtliche daraus entstehenden Kosten, insbesondere für Rückreise, Umbuchungen und weitere Aufwendungen.
Es werden keine Garantien für die tatsächliche Einreise in die Vereinigten Staaten übernommen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, eigenständig geeignete Versicherungen abzuschließen, insbesondere:
- Auslandskrankenversicherung
- Reisehaftpflichtversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
Der Veranstalter übernimmt hierfür
keine Haftung oder Kosten.
Bei Einreiseverweigerung oder Reiseunfähigkeit verfällt der Gewinn ersatzlos.
10. Risiko von Outdoor- und Fahraktivitäten
Den Teilnehmern ist bewusst, dass einzelne Programmpunkte mit erhöhten Risiken verbunden sein können.
Die Teilnahme an solchen Aktivitäten
erfolgt freiwillig.
Der Veranstalter haftet nicht für typische Risiken solcher Aktivitäten, soweit gesetzlich zulässig.
11. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Veranstalter ist berechtigt, Programmpunkte bei Vorliegen von Umständen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder aus sicherheitsrelevanten Gründen anzupassen oder entfallen zu lassen (z. B. Streik, Wetter, behördliche Vorgaben, Sicherheitslage in den USA).
12. Medien- und Contentnutzung
Während der Reise werden Bild-, Video- und Tonaufnahmen erstellt.
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass diese Inhalte für Marketing- und PR-Zwecke im Zusammenhang mit der Aktion
genutzt werden dürfen.
Die Nutzung erfolgt:
- zeitlich unbegrenzt
- weltweit
- unentgeltlich
Die Nutzung beschränkt sich auf kampagnenbezogene Kommunikationsmaßnahmen.
Teilnehmer behalten ihre Urheberrechte an selbst erstellten Inhalten, räumen dem Veranstalter jedoch einfache Nutzungsrechte für Kampagnenzwecke ein.
Für Begleitpersonen wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt.
13. Social-Media-Mitwirkung
Die Teilnehmer erklären sich bereit, während der Reise angemessen über ihre Teilnahme in sozialen Medien zu berichten.
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt freiwillig und im Rahmen der jeweiligen Plattformrichtlinien.
14. Ausschluss von Teilnehmern
Ein Ausschluss ist möglich bei:
- falschen Angaben
- Manipulationsversuchen
- Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
- Gefährdung der Sicherheit
15. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung
der Aktion verarbeitet.
Rechtsgrundlagen:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
- (Einwilligung Mediennutzung).
Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung, hier einsehbar.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen unberührt.
Stand: Februar 2026
SOKRATIV GmbH - Agentur für Marketing